ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
Sylvia Glatzer e.U.
Fassung 01.Juni 2023
- Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Angebote und Leistungen von Sylvia Glatzer e.U. erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil sämtlicher Verträge, welche das Unternehmen mit seinen Kunden über die angebotenen Leistungen abschließt.
1.2. Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte von Sylvia Glatzer e.U. sind weder berechtigt noch bevollmächtigt mit dem Kunden mündliche oder
schriftliche Vereinbarungen mit Bezug auf den Vertrag zu treffen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Dies gilt nicht bei einer Vertretungsvollmacht, welche die jeweiligen Teamleiter haben bzw. welche eine gesetzlichen Vertretungsmacht,
zum Beispiel aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokurist, haben.
1.3. Widersprechende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung,
außer Sylvia Glatzer e.U. hat deren Geltung schriftlich zugesagt.
- Angebot, Vertragsabschluss und -beendigung
2.1. Sämtliche Angebote von Sylvia Glatzer e.U. sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche
Vertragsbestätigung seitens Sylvia Glatzer e.U. oder durch Übergabe des Fahrzeugschlüssels an einen Mitarbeiter von Sylvia Glatzer e.U. Eine Bestätigung erfolgt durch Unterschrift des Kunden auf dem entsprechenden Auftrag.
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und Sylvia Glatzer e.U. abgeschlossenen
Vertrag.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Umstände dem Mitarbeiter von Sylvia Glatzer e.U. mitzuteilen, die beim Reinigungsvorgang zu einer
Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten. Diese werden sodann im elektronischen oder in Papierform am Auftragsformular schriftlich vermerkt. Hierzu zählen besonders Vorschäden, empfindliche Elektrobauteile oder nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu
behandelndes Innen- oder Außenmaterial. Die voraussichtliche Abholzeit des Fahrzeuges ist ebenfalls vom Kunden dem Mitarbeiter von Sylvia Glatzer e.U. mitzuteilen.
2.4. Der Kunde hat das Auftragsformular schriftlich oder elektronisch auf dem „Auftragsannahme-Handheld“ zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung
kommt der Vertrag zwischen Sylvia Glatzer e.U. und dem Kunden zustande.
2.5. Auf Verlangen der Mitarbeiter von Sylvia Glatzer e.U. hat der Kunde den Zulassungsschein oder vergleichbare Dokumente zum Nachweis
der Haltereigenschaft am Fahrzeug vorzulegen. Der Kunde hat bei Unterfertigung des Auftragsformulars einem Mitarbeiter von Sylvia Glatzer e.U. den Fahrzeugschlüssel auszuhändigen.
2.6. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, oder er es mit Zustimmung des Eigentümers benutzt, und
das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann Letzteres durch den Kunden auf Verlangen von Sylvia Glatzer e.U. nicht nachgewiesen werden, so ist diese befugt, die Vertragserfüllung zu
verweigern. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
2.7. Der Kunde stimmt mit dem Vertragsabschluss zu, dass Mitarbeiter von Sylvia Glatzer e.U. mit dem Fahrzeug des Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung
fahren dürfen. Dies gilt für das Gelände des gesamten Outlet Centers sowie den Standort der Reinigung.
2.8. Der Kunde stimmt zu, dass ein Mitarbeiter von Sylvia Glatzer e.U. das Fahrzeug bei der Übergabe fotografiert, um den Zustand des Fahrzeugs
vor Beginn zu dokumentieren. Fotos die im Zuge der Dokumentation angefertigt werden, werden für die Dauer von 14 Tagen gespeichert.
2.9. Das Vertragsverhältnis wird mit der Rückgabe des Fahrzeugschlüssels von Sylvia Glatzer e.U. an den Kunden sowie der vollständigen Bezahlung
durch den Kunden beendet.
2.10. Der Fertigstellungszeitpunkt wird bei Vertragsunterfertigung durch den Kunden definiert. Die Reihenfolge der Fahrzeugreinigungen obliegt
Sylvia Glatzer e.U., jedoch wird eine Fertigstellung zu Vertragsbeginn vereinbarter Zeit garantiert. Bei Wunsch auf vorzeitige Beendung durch den Kunden während des laufenden Reinigungsprozesses wird der Gesamtbetrag der Reinigung fällig mindestens aber eine
Aufwandsentschädigung in der Höhe von € 15,00.
- Vertragsgegenstand
Sylvia Glatzer e.U. bietet einen Reinigungsservice und damit verbundenen Parkservice im Designer Outlet Parndorf an. Der Kunde überlässt
Sylvia Glatzer e.U. sein Fahrzeug am Nordparkplatz zur Durchführung von Innen- und Außenreinigungsarbeiten und erhält es bei seiner Rückkehr am Nordparkplatz wieder zurück. Das Fahrzeug wird während der Abwesenheit des Kunden gereinigt und von Sylvia Glatzer
e.U. am Firmengelände im Industriezentrum – Kälberweide 8 sowie auf vom Designer Outlet Parndorf bereitgestellten Parkplätzen abgestellt. Gewährung von Versicherungsschutz sowie die Bewachung und Verwahrung von Fahrzeugen samt Zugehör und allfälliger Gegenstände,
die im Fahrzeug zurückgelassen werden, bilden ausdrücklich keinen Teil des Vertragsgegenstandes.
- Reinigungs-Service
4.1. Sylvia Glatzer e.U. übernimmt eine dem Stand der üblichen, gewerblichen Autoreinigung entsprechende, ordnungsgemäße, übliche Innen-
und Außenreinigung der Fahrzeuge im Industriezentrum – Kälberweide 8. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Sylvia Glatzer e.U. die Reinigungsarbeiten laut beauftragtem Reinigungspaket durchzuführen hat, dass unter Schonung des Materials ein ordnungsgemäßer,
optisch sauberer Eindruck des Fahrzeugs entsteht. Nicht geschuldet ist die Herstellung eines schmutz- oder fleckenlosen Zustandes, sofern sich Flecken ohne Beeinträchtigung des Materials des Fahrzeuges, wozu ausdrücklich auch farbliche Änderungen zählen, nicht
entfernen lassen.
4.2. Das Fahrzeug darf bei der Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen und andere Gegenstände sind vom Kunden vorher zu entfernen.
Für im Fahrzeug zurückgelassene Wert- oder sonstige Gegenstände übernimmt Sylvia Glatzer e.U. keine Haftung.
- Verhalten auf dem Betriebsgelände
5.1. Auf den Parkplätzen des Designer Outlet Parndorf gelten die Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Den Verkehrszeichen
sowie Anweisungen von Sylvia Glatzer e.U. und deren Mitarbeiter sind zu jeder Zeit vom Kunden zu befolgen.
5.2. Sylvia Glatzer e.U. ist berechtigt, Kundenfahrzeuge nach Durchführung der Reinigung auf einen beliebigen Stellplatz am Nordparkplatz
abzustellen sowie auf nahe gelegene Parkplätze umzuparken. Bei Gefahr in Verzug behält es sich Sylvia Glatzer e.U. vor, Fahrzeuge vom Betriebsgelände zu entfernen.
- Preise und Zahlung
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise an Sylvia Glatzer e.U. zu zahlen.
6.2. Die von Sylvia Glatzer e.U. angegebenen Preise sind Bruttopreise, also inkl. gesetzlicher MwSt.
6.3. Das vereinbarte Entgelt ist vorab bei Vertragserstellung zu begleichen. Sylvia Glatzer e.U. ist insofern berechtigt die Rückgabe des
Fahrzeuges zu verweigern, als dass der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag noch nicht beglichen ist.
- Rücktritt und Kündigung
7.1. Sowohl Sylvia Glatzer e.U. als auch dem Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu.
7.2. Der Kunde kann überdies bis zum Beginn der auszuführenden Arbeiten schriftlich, telefonisch (+43 660 19 19 311) oder per E-Mail (outletcarwash@gmail.com)
vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis zu 2 Stunden vor Beginn der vereinbarten Arbeiten, ist dieser für den Kunden kostenlos.
- Haftung von
Sylvia Glatzer e.U.
8.1. Sylvia Glatzer e.U. haftet ausschließlich für Schäden an Kundenfahrzeugen, die sie selbst, ihre Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen durch oder bei Reinigungsleistungen oder dem Umparken des Kundenfahrzuges vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Sylvia Glatzer e.U. für Schäden, die vor oder nach der Durchführung der Reinigungsleistungen
samt dem Umparken des Kundenfahrzeugs entstehen, ist ausgeschlossen.
8.2. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Ebenso haftet Sylvia Glatzer e.U. nicht im Falle eines Fahrzeug-Diebstahls, Einbruchdiebstahls
oder Vandalismus, es sei denn, diese Ereignisse sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Sylvia Glatzer e.U. oder eines ihr zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
8.3. Sylvia Glatzer e.U. haftet – ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung – nicht für Schäden, die infolge von Gefälligkeitshandlungen
wie z.B. Start- oder Einparkhilfe durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
8.4. Werden Schäden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht Teil der Serienausstattung des Fahrzeuges sind, ausgelöst
(z.B. Spoiler, Antenne, Spiegel), so entfällt die Haftung der Sylvia Glatzer e.U..
8.5. Für Lackschäden, die durch die Sylvia Glatzer e.U. verursacht werden, die jedoch auf schadhaften Lack zurückzuführen sind (z.B. durch
Steinschlag, Lackabplatzungen, Kratzer, schlecht verarbeiteter Lack), wird keine Haftung übernommen.
8.6. Sylvia Glatzer e.U. haftet nicht für Wertgegenstände, die vom Kunden bewusst oder unbewusst im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der
Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zurückgelassen wird.
8.7. Der Kunde übergibt lediglich den Fahrzeugschlüssel an Sylvia Glatzer e.U.. Für andere Schlüssel oder Schlüsselanhänger übernimmt Sylvia
Glatzer e.U. keine Haftung.
8.8. Die Haftung der Sylvia Glatzer e.U. für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, ausgenommen bei vorsätzlicher Schädigung, ausgeschlossen
- Reklamation
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei der Rückgabe zu prüfen und einen Schaden an seinem Fahrzeug oder eine mangelhafte Reinigung
umgehend zu melden. Mit Verlassen des Outlet Centers durch den Kunden erlischt seine Möglichkeit auf Reklamation.
9.2. Ansprüche auf Nachbesserung aufgrund unzureichender Reinigung stehen dem Kunden nur zu, wenn er diese noch vor Verlassen des Outlet
Centers geltend macht. Ansonsten gilt das Fahrzeug als einwandfrei zurückerhalten.
- Datenschutz – Zustimmung zu Videoaufzeichnungen
10.1. Der Kunde gestattet Sylvia Glatzer e.U. im Rahmen der Vertragsbeziehung seine Daten elektronisch zu ver- oder bearbeiten sowie diese
zu speichern. Die unbefugte Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erlaubt, es sei denn, es besteht eine gesetzlich oder behördlich angeordnete Pflicht dazu.
10.2. Sylvia Glatzer e.U. betreibt zum Zweck der Überwachung ihres Betriebsgeländes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
2002 (DSG 2000) eine Videoüberwachungsanlage. Der Kunde stimmt zu, dass mit dieser Videoüberwachungsanlage das Kennzeichen seines Fahrzeugs erfasst wird.
10.3. Die Videoaufzeichnungen dienen ausdrücklich nicht der Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges; eine diesbezügliche Haftung von Sylvia
Glatzer e.U. ist ausgeschlossen. Sylvia Glatzer e.U. haftet ebenfalls nicht für die Bewachung oder Überwachung des Fahrzeuges nach Verlassen des Reinigungsbereiches.
10.4. Sylvia Glatzer e.U. ist befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß (§ 4 Z 8 DSG 2000) zu nutzen,
zu be- und verarbeiten.
10.5. Kunden sind entsprechend DSG 2000 nicht befugt, Videoaufzeichnungen zu erhalten. Sylvia Glatzer e.U. ist aber bei begründetem Verdacht
einer von Amtes wegen zu verfolgender strafbarer Handlung befugt, die Daten der Videoaufzeichnungen an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Es gilt österreichisches Sachrecht unter Ausschluss der Verweisungsnormen seines internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss
der Rom-I-Verordnung.
11.2. Gegen den Unternehmer ist das sachlich zuständige Bezirksgericht Eisenstadt.